n e s i e r n e p p u r G u z s e h c s i r o t a s i n a g r O - n e g n u g n i d e b e s i e R . . 9 1 0 2 1 1 d n a t S I. Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Gästeführungen Sehr geehrte Gäste, die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen dem Zweckverband Saarpfalz-Touristik – nachstehend „SPT“ abgekürzt - und Ihnen - nachstehend „der Gast“ - bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug auf die Stel- lung des SPT, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Gästeführer. Sie werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrags, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer zu Stande kommt. Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch. 1. Stellung des SPT und des Gästeführers; anzuwendende Rechtsvorschriften 1.1. Der Gästeführer erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen bei Auf- tragsführungen, also bei Führungen, die außerhalb des Gästeprogramms des SPT (SPT Urlaubs- und Freizeitangebote und Gruppenangebote) für Gäste, Gästegruppen und ge- werbliche Auftraggeber im Einzelfall vermittelt werden, als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes bzw. des Auftraggebers als selbstständiger Dienstleister. Der SPT ist bei sol- chen Gästeführungen ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung und dem ausführenden Gästeführer. 1.2. Der SPT haftet daher bei solchen Aufträgen bzw. Führungen nicht für Leistungen, Leistungsmängel, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung. Dies gilt nicht, soweit die Gästeführung vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalrei- se oder eines sonstigen Angebots ist, bei der der SPT unmittelbarer Vertragspartner des Gastes, bzw. des Auftraggebers ist. Eine etwaige Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt unberührt. 1.3. Bei Führungen aus dem Gästeprogramm und Führungen im Rahmen von Pauschal- reisen ist ausschließlich der SPT selbst Vertragspartner des Gastes bzw. der Gruppe oder des gewerblichen Auftraggebers. In diesen Fällen gelten die nachfolgenden Regelungen über die Rechte und Pflichten des Gastes bzw. des gewerblichen Auftraggebers einerseits und des vermittelten Gästeführer andererseits entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den Führungen aus dem Gästeprogramm sowie bei Führungen im Rahmen von Pauschal- reisen jeweils nicht der Gästeführer, sondern der SPT selbst die entsprechenden Rechte und Pflichten hat. 1.4. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer (bei Führungen aus dem Gäste- programm und Führungen im Rahmen von Pauschalreisen entsprechend Ziff. 1.3. des SPT) und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung finden in erster Linie die mit dem Gästeführer, bzw. dem SPT als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, er- gänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vor- schriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermittlungsver- hältnis mit dem SPT finden in erster Linie die mit dem SPT getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit des SPT in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung. 1.5. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer bzw. der Vermittlungstätigkeit des SPT an- zuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer und dem SPT ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 2. Gruppen 2.1. Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt: a) Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als „Auftraggeber“ bezeichne- ten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner des SPT im Rahmen des Vermittlungs- vertrages, bzw. des Gästeführers im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Ver- treter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zah- lungsansprüche. b) Der SPT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Te- lefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., § 615 BGB) gelten (Siehe hierzu auch Ziff. 6. und 7. dieser Vertragsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall be- steht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2.2. Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail er- folgen, gilt: a) Mit seiner Buchung bietet der Gast, bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen Gästeführer, dieser vertreten durch den SPT als rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an und erteilt gleichzeitig dem SPT den entsprechenden Vermittlungsauftrag. b) Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche der SPT als Vertreter des Gästeführers vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird der SPT, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Bu- chungen, dem Gast, bzw. dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausferti- gung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung. 3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Führungen; Witterungsverhältnisse 3.1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation dem SPT. 3.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungs- grundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifi- zierten Gästeführer zu ersetzen. 3.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschrei- bung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbe- triebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Be- sichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit dem SPT und/oder dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für den SPT und den Gästeführer nicht verbindlich. 3.5. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben. 3.6. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt: a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt. b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Gast, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Führung so erheb- 28 Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.saarpfalz-touristik.de/Datenschutz